Betriebsrentenstärkungsgesetz – jetzt ist der Arbeitgeberzuschuss verpflichtend
Am 1. Januar 2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft getreten. Es hat unter anderem den 15-prozentigen Pflichtzuschuss für Arbeitgeber eingeführt. Seit Beginn diesen Jahres ist dieser Zuschuss für neu abgeschlossene Gehaltsumwandlungen (Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds mit steuerlicher Förderung gm. § 3 Nr. 63 EStG) verpflichtend zu zahlen.
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aures.forum 02|2019 TEIL II – In Kooperation mit Howden Caninenberg
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