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Feb 7, 2019 | Industrie & Gewerbe, News

Betriebliche Altersvorsorge

Betriebsrentenstärkungsgesetz – jetzt ist der Arbeitgeberzuschuss verpflichtend

Am 1. Januar 2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft getreten. Es hat unter anderem den 15-prozentigen Pflichtzuschuss für Arbeitgeber eingeführt. Seit Beginn diesen Jahres ist dieser Zuschuss für neu abgeschlossene Gehaltsumwandlungen (Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds mit steuerlicher Förderung gm. § 3 Nr. 63 EStG) verpflichtend zu zahlen.

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Tel: +49-331-74754-16
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