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Solarenergie & Geothermie – Erneuerbare Energien im Wohngebäude

Der Aufbau einer umweltfreundlichen, nachhaltigen Energieversorgung ist eine der ganz großen Herausforderungen unserer Zeit.
Es gilt dabei, unsere Lebensgrundlagen auch für nachfolgende Generationen zu erhalten, indem wir umweltschädliche Verfahren zur Energieerzeugung auf moderne Technologien mit geringem Schadstoffausstoß umstellen.

Die Energiewende findet in Deutschland im Kleinen statt. Viele Privathaushalte nutzen bereits die gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Umstieg aus. Parallel investieren viele Kommunen und Städte in den Ausbau alternativer Energieerzeugung. Die bekanntesten Wege sind heute Windenergie, Solarenergie, Biomasse, Wasserkraft und Geothermie. Im Jahr 2020 lag der Anteil der erneuerbaren Energien an der öffentlichen Nettostromerzeugung Deutschlands erstmals über 50 Prozent. In der Immobilienwirtschaft begegnen wir dabei vornehmlich den Varianten „Photovoltaik“ und „Geothermie/Erdwärme“. Die folgenden Punkte sind in Bezug auf den Versicherungsschutz für die Anlagen zu beachten.

Photovoltaikanlagen
Photovoltaikanlagen sind wohl die bekannteste alternative Energiequelle. Je nach Region scheinen ganze Ortschaften mit diesen zweiten Dächern überzogen worden sein. Hohe Förderungen durch die öffentliche Hand haben zu der rasanten Verbreitung beigetragen. Bei einer Photovoltaikanlage werden viele Solarzellen zu Solarkollektoren zusammengefasst. Die Anlage besteht allerdings nicht nur aus den gut sichtbaren Solarpaneelen, sondern auch noch aus weiteren Bauteilen wie z. B. den Wechselrichtern.

Versicherungstechnisch wird die Anlage im Normalfall über die Wohngebäudeversicherung erfasst. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf den für das Gebäude gewählten Gefahrenkatalog. In der Regel ist das die Kombination aus den Feuergefahren, Leitungswasser, Sturm/Hagel und der Elementarschadenversicherung. Eine einfache, aber leider auch lückenhafte Lösung. Spezielle Deckungsbausteine in der Wohngebäudeversicherung, die eine Allgefahren-Versicherung für die Paneele herstellen, bieten hier einen qualitativ besseren Schutz.

Viele Versicherer bieten darüber hinaus spezielle Elektronik- oder Haustechnikversicherungen für die Anlagen an, die zusätzlich zur Sachsubstanzversicherung entgangene Erträge aus Verlusten bei der Einspeisung abdecken. Eines sollte dabei jedoch dringend berücksichtigt werden: schließen Sie Wohngebäudeversicherung und Elektronik-/Haustechnik-Versicherungen stets bei der gleichen Gesellschaft ab, um im Schadenfall mit nur einem Versicherer zu verhandeln.

Die Montage einer Photovoltaikanlage muss als sog. „Gefahrerhöhung“ angesehen werden. Feuerwehren löschen nur bei entsprechender Fortbildung der Rettungskräfte. Sturm und Hagel bieten zusätzliche Angriffsfläche. Zeigen Sie also die Montage rechtzeitig beim jeweiligen Wohngebäudeversicherer an.

Wichtiger Punkt ist die Bemessung der Versicherungssumme. Ältere Anlagen wären heutzutage neu zu einem Bruchteil des damaligen Kaufpreises erhältlich. Dadurch ist die Versicherungssumme für Photovoltaikanlagen oft zu hoch bemessen, mit entsprechenden Auswirkungen auf den Versicherungsbeitrag. Bei vielen Anbietern kann mit dem aktuellen Neuwertpreis tarifiert werden, was in der Regel bares Geld spart. Achten Sie zudem auf die Neuwertentschädigung, um im Schadenfall nicht auf Kosten sitzenzubleiben, die sich aus der oft niedrigen Zeitwertberechnung ergeben.

Geothermie
Trotz des großen Potenzials weit weniger verbreitet ist die Energiegewinnung über die Erdwärmenutzung. Der Erdkern mit rund 6.000 Grad Celsius strahlt natürlich ab. Schon in 15 Metern Tiefe herrschen selbst bei klirrender Kälte recht konstante 10 Grad. Erdwärmepumpen etwa werden immer häufiger bei Gebäudeneubauten installiert, um die Heizung des Gebäudes zu unterstützen. Da solche Anlagen oft im Haus verbaut sind, werden sie meist auch einfach im Rahmen der Wohngebäudeversicherung gegen die dort gewählten Gefahren mitversichert. Dennoch können hier natürlich auch technische Defekte auftreten, weshalb ein speziellerer Schutz in Erwägung gezogen werden sollte. Viele Anbieter bieten auch hier einen entsprechenden Baustein für Haustechnik in der Wohngebäudeversicherung an. Zudem können plötzliche Schäden durch äußere Einwirkung über eine besondere Leistungserweiterung, die sog. „Unbenannten Gefahren“ versichert werden.

Gewerbliche Betreiber von Energieerzeugungsanlagen (Photovoltaik & Geothermie) sollten zusätzlich zur Sachversicherung eine Vorsorge gegen Schadenersatzansprüche betreiben. Spezielle Haftpflichtversicherungen helfen, Risiken im Zusammenhang mit der Einspeisung von Strom ins öffentliche Netz wirksam auf den Versicherer abzuwälzen.

Kontakt
Oliver Breeger
Tel: +49-661-25059-49
E-Mail: oliver.breeger@howden-caninenberg.de

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