Versicherungen
Im Geschäftsfeld „Sport, Entertainment & Special Risk“ können wir Ihnen folgende Versicherungsprodukte anbieten. Natürlich können Sie uns in Bezug auf spezielle Risiken, die hier nicht abgedeckt werden, persönlich kontaktieren.
Versicherungsprodukte
Veranstaltungsausfall-Versicherung
Wetterversicherung
Non-Appearance-Ausfallversicherung
TV-Signal-Ausfallversicherung
Werbebandenausfallversicherung
Veranstalterhaftpflicht-Versicherung
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers privatrechtlichen Inhalts aus allen Planungs-, Vorbereitungs-, Durchführungs- und Abschlussarbeiten der Veranstaltung. Diese Versicherungssummen gelten je Schadenereignis für alle Risiken aus der Veranstaltung und stehen für die Dauer der Veranstaltung zur Verfügung. Im Rahmen der Sachschadendeckungssumme sind versichert: Mietsachschäden an Gebäuden und/oder Räumen durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwässer; Umweltschäden. Selbstbeteiligungen gelten von Fall zu Fall wie mit dem Risikoträger vereinbart, jedoch nicht für Personen- und Sachschäden.
Prize Bonus Versicherung
Viele Vergütungssysteme im professionellen Sport sowie in der Werbeindustrie sehen variable Boni, die vom sportlichen Erfolg abhängen, vor. Sponsoren leisten Bonuszahlungen, wenn der Verein oder Sportler einen Titel gewinnt; Vereine haben bei sportlichem Erfolg höhere Gehaltszahlungen an die Sportler zu leisten und selbst in der Werbeindustrie sind Zusatzgratifikationen bei persönlichen Erfolgen des Testimonials wie beispielsweise der Gewinn der „Wahl zum Sportler des Jahres“ keine Seltenheit. Der Vermögensschaden, der entsteht, wenn derartige variable Vergütungen zu erbringen sind, kann durch von einer Prize Bonus Versicherung ersetzt werden. Auch hier gilt es, frühzeitiges und seriöses Risiko Management zu betreiben; ein Verein der bereits auf Platz 1 der Tabelle ist, kann nicht gegen einen Titelgewinn versichert werden. Holen Sie sich daher vor Beginn der Saison ein Angebot ein und entscheiden in den entsprechenden Gremien, ob das Prämien-Nutzen Verhältnis in Ihrem Fall gegeben ist.
Abstiegsversicherung
Versichert wird der Vermögensschaden, der dem Versicherungsnehmer dadurch entsteht, dass geplante Einnahmen aufgrund von Misserfolg/Abstieg verloren gehen bzw. aufgrund von Misserfolg/Abstieg Kompensationszahlungen notwendig werden. Mindereinnahmen (Vereinssicht) können dabei entstehen durch: geringere TV Einnahmen, geringere Einnahmen bei Trikot-, Banden-, und sonstiger Werbung, geringere Zuschauereinnahmen. Mehraufwendungen (Sponsoren-/Vermarktersicht) können infolge geringerer Werbeleistung entstehen.
Prize Indemnity Versicherung
Eine Prize Indemnity Versicherung deckt den Vermögensschaden (Indemnity = Entschädigung), der für den Versicherungsnehmer entsteht, wenn aufgrund eines bestimmten Ereignisses Einnahmen nicht erfolgen oder vertraglich vereinbarte Zahlungen zu leisten sind (Prize = Preis).
Gewinnspiel-Versicherung
Versichert wird der Vermögensschaden, der dem Versicherungsnehmer dadurch entsteht, dass ein ausgelobter Gewinn oder ein ausgelobtes Preisgeld fällig wird.
Over Redemption
Wer hat nicht schon einmal Kronkorken des Lieblingsbiers oder Treuepunkte an Tankstellen gesammelt, um damit eine Wunschprämie einzulösen? Die Beliebtheit dieser Art von Kundenbindungs- und Verkaufsförderungsaktionen kann für den Veranstalter einer solchen Promotion allerdings zum Risiko werden: Unerwartet hohe Rückläufe („Over Redemption“) können schnell die geplanten Kosten und somit Ihr Budget übersteigen. Bei einer Over-Redemption-Versicherung muss der erwartete Rücklauf vom Veranstalter getragen werden (z.B. 3% Response) und der Versicherer deckt das Risiko darüber (z.B. 3% bis 20% Response) gegen Leistung einer Versicherungsprämie. Anstelle nur eine Spanne des Risikos zu versichern, haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Aktion zu 100% zum Festpreis (Fixed Fee) absichern zu lassen: Gegen Zahlung einer vorab vereinbarten Gebühr übernimmt der Risikoträger alle definierten Kosten, die mit der Rücklaufquote zusammenhängen. Sprechen Sie uns auf unsere Leistungen an, zum Beispiel falls Sie eine der folgenden Aktionen planen: Sammel-und-Gewinn-Promotions, Couponing-Aktionen, Gratisproben-Promotions, Zugabe-Promotions, Geld-zurück-Garantien, Direct Mail Kampagnen oder SMS-Promotions.
Conditional Rebate Versicherung
Bieten Sie Ihren Kunden eine besondere Geld-zurück-Promotion an: Geld zurück, wenn es an Weihnachten schneit. Geld zurück, wenn Deutschland Weltmeister wird. Tritt das Ereignis ein und Sie müssen den Kaufpreis erstatten, ersetzt der Versicherer Ihren entgangenen Umsatz.
Invaliditätsversicherung
Versichert werden Vermögensschäden, die einem Profisportler oder einem Verein dadurch entstehen, dass der Profisportler aufgrund eines Unfalls oder Krankheit seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.
Elektronik- und Technikversicherung
Ohne funktionierende elektronische und technische Einrichtungen und Equipment läuft in Ihrem Unternehmen oder bei Ihrer Veranstaltung nichts. Entsprechend wichtig ist eine ausreichende Risikoabdeckung auf diesem Sektor. Unsere Elektronik- und Technikversicherung versichert das technische Equipment während Transport, Lagerung oder Gebrauch. Dazu gehören a) Anlagen und Geräte der Informations-, Kommunikations-, Bürotechnik; Studio- und Ateliertechnik; b) Film-, Ton und Lichttechnik; c) Sonstige elektrotechnische Anlagen und Geräte. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, können versichert werden: a) Datenträger (Datenspeicher für maschinenlesbare Informationen) sind nur versichert, wenn sie vom Benutzer nicht auswechselbar sind (z. B. Festplatten jeder Art); b) Daten (maschinenlesbare Informationen) sind nur versichert, wenn sie für die Grundfunktion der versicherten Sachen notwendig sind (System-Programmdaten aus Betriebssystemen oder damit gleichzusetzende Daten). Der Versicherer leistet Entschädigung für Sachschäden an versicherten Sachen durch vom Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten nicht rechtzeitig vorhergesehene Ereignisse und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Entschädigung wird geleistet für Beschädigungen oder Zerstörungen (Sachschäden), insbesondere durch a) Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit; b) Überspannung, Induktion, Kurzschluss; c) Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion (einschließlich der Schäden durch Löschen, Niederreißen, Ausräumen oder Abhandenkommen bei diesen Ereignissen); d) Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung; e) Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus; f) höhere Gewalt; g) Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler. Nicht versichert sind Beschädigungen die a) durch Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten, b) durch Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen, c) durch Kernenergie, d) durch Erdbeben oder in deren Folge, e) durch betriebsbedingte normale oder betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung oder Alterung entstanden sind. Versicherungswert ist der jeweils gültige Listenpreis der versicherten Sache im Neuzustand (Neuwert) zuzüglich der Bezugskosten (z. B. Kosten für Verpackung, Fracht, Zölle und Montage). Versicherungsschutz besteht: innerhalb des im Versicherungsvertrag genannten Risikoortes; Deutschland; Europa oder auch Weltweit.